Auslandskrankenversicherung Dienstreise

Da der in Deutschland bestehende Krankenversicherungsschutz nur im Inland gilt, benötigen Arbeitnehmer auf Dienstreisen im Ausland eine Krankenversicherung. Daher sind die Arbeitgeber aufgefordert, sich im Rahmen von Dienstreisen um einen ausreichenden Versicherungsschutz für ihre Angestellten zu kümmern. Gerade für Manager und Führungskräfte ist es wichtig, genau zu wissen, welchen Versicherungsschutz ihre Mitarbeiter im Rahmen des Business Travel brauchen. Die wichtigsten Infos zum Thema Dienstreise und Auslandskrankenversicherung liefert der folgende Artikel.

Auslandskrankenversicherung Dienstreise:
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bezüglich der Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen? 

Eine Auslandskrankenversicherung während Dienstreisen ist auf jeden Fall zu empfehlen. In Deutschland sind Arbeitgeber sogar verpflichtet, im Rahmen ihres Business Travel Management eine Krankenversicherung für die Dienstreise im Ausland abzuschließen. Die Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen muss über das Unternehmen laufen. Liegt stattdessen lediglich eine private Versicherung des Arbeitnehmers vor, macht sich der Arbeitgeber strafbar. Im Falle eines solchen Verstoßes müssen Unternehmen damit rechnen, wegen Missachtung der Sozialversicherungs- und Fürsorgepflicht sanktioniert zu werden. 

Arbeitgeber sind also keinesfalls freigestellt, wenn der Arbeitnehmer über eine private Auslandskrankenversicherung verfügt. Sie sind in der Pflicht, während einer Dienstreise eine Krankenversicherung für das Ausland abzuschließen, die dem inländischen Versicherungsschutz entspricht und für die gesamte Dauer der Reise gilt.

Für welche Länder gilt die Auslandskrankenversicherung bei Dienstreisen?

Reist man in Staaten der EU oder solche, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen beschlossen hat, gilt das sogenannte Sachleistungsaushilfe-Prinzip. Dieses sieht vor, dass gesetzlich versicherte Personen medizinische Leistungen erhalten, ohne für diese in Vorleistung treten zu müssen. Ärzte und Krankenhäuser rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen also nicht mit den Patienten, sondern direkt mit den Krankenkassen ab.

Für Arbeitgeber kann dies unerwartete Folgen haben. Der Grund: Hat der Beschäftigte nach deutschem Recht weitergehende Leistungsansprüche als nach dem Recht des Staates, in dem er sich aufhält, kann er diese von seinem Arbeitgeber einfordern. Nachteilig für Arbeitgeber ist, dass die deutschen Krankenkassen nach deutschem Recht erstatten und daher beispielsweise Festbeträge und Zuzahlungen berücksichtigen. Diese trägt in diesem Fall der Arbeitgeber. 

Diese sogenannte Leistungsaushilfe durch den Arbeitgeber tritt in der Regel bei Geschäftsreisen in Ländern ein, mit denen Deutschland kein entsprechendes Abkommen pflegt. Häufig handelt es sich dabei zum Beispiel um Länder im asiatischen Raum. 

Arbeitgeber, die sich gegen regelmäßige Belastungen durch die Leistungsaushilfe schützen wollen, sollten daher eine private Zusatzversicherung für ihre Arbeitnehmer abschließen. 

Welche Leistungen übernimmt die Auslandskrankenversicherung bei Dienstreisen?

Die Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen kommt für Kosten zahlreicher Risiken auf. So deckt eine Auslandskrankenversicherung während der Dienstreise beispielsweise die medizinische Versorgung im Falle einer Erkrankung sowie diverse Behandlungen im Krankenhaus nach einem Unfall ab. Falls nötig, übernimmt eine solche Auslandskrankenversicherung während der Dienstreise auch den Rücktransport ins Heimatland. 

Achtung: Arbeitgeber sollten beim Abschließen der für die Geschäftsreise gedachten Krankenversicherung unbedingt auf die Abgrenzung zur Unfallversicherung achten. In einigen Fällen ist nämlich die Berufsgenossenschaft zuständig.

Wichtig ist zudem, dass Arbeitgeber die Konditionen der jeweiligen Dienstreise-Krankenversicherung genau prüfen, bevor sie sich für ein Modell entscheiden. Hierbei sind auch mögliche Vorerkrankungen des Mitarbeiters zu berücksichtigen. Gegebenenfalls besteht dann die Möglichkeit, einzelne Elemente der Auslandskrankenversicherung für die Dienstreise von den Leistungen auszuschließen. Zum Schutz der Arbeitnehmer sollte man dies immer im Vorfeld absprechen und individuell prüfen. 

Ab wann braucht man eine Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen?

Ob Tochterunternehmen im Ausland oder beispielsweise Unternehmen im Maschinenbau, in der Filmbranche oder Pharmaindustrie – um den wirtschaftlichen Erfolg in den neuen Wachstumsmärkten zu sichern, sind Geschäftsreisen und Auslandseinsätze essenziell. 

Ob der Auslandsaufenthalt von Mitarbeitern in entsprechenden Positionen nun nur ein paar Tage oder sogar mehrere Jahre dauert – eine Krankenversicherung für die Geschäftsreise, die den betreffenden Mitarbeiter für den Notfall absichert, ist in jedem Fall abzuschließen. 

Da viele Versicherungen nur für wenige Tage Versicherungsschutz bieten, ist bei der Wahl der Auslandskrankenversicherungen für Dienstreisen in jedem Fall darauf zu achten, dass diese für den gesamten Zeitraum des Einsatzes gilt. Zudem muss das jeweilige Aufenthaltsland in den Leistungen der Auslandskrankenversicherung für die Dienstreise inbegriffen sein, denn eine Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen ausschließlich in Europa gilt natürlich nicht für einen Aufenthalt in den USA.

Was ist bei Auslandskrankenversicherungen für Dienstreisen zu beachten?

Hat sich ein Arbeitgeber für den Abschluss einer Krankenversicherung für Geschäftsreisen seiner Beschäftigten entschieden, besteht die Auswahl zwischen unterschiedlichen Versicherungsmodellen. So gibt es Auslandskrankenversicherungen für Dienstreisen, bei denen die Mitarbeiter einzeln versichert werden, oder auch Gruppenversicherungen, die für mehrere Mitarbeiter oder das ganze Unternehmen gelten. Dann muss nicht vor jeder einzelnen Geschäftsreise erneut eine Auslandskrankenversicherung für die Dienstreise abgeschlossen werden, sondern das Unternehmen zahlt einen einmaligen Pauschalbetrag. 

Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Versicherungsmodelle, bevor Sie sich für eine bestimmte Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen entscheiden. Im Internet gibt es hierfür zahlreiche einschlägige Plattformen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften und weitere Informationsmöglichkeiten sowie Vergleiche der verschiedenen Tarife. Ebenfalls empfehlenswert ist es, sich vorab von einem Versicherungsexperten zum Thema Auslandskrankenversicherung und Dienstreise beraten zu lassen.

Fazit

Um ihrer gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht nachzukommen, sind Arbeitgeber verpflichtet, für ihre ins Ausland reisenden Mitarbeiter eine Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen abzuschließen. Zudem sichern sich Unternehmer mit einer Auslandskrankenversicherung während Dienstreisen gegen etwaige Schadensersatzforderungen ab. Wichtig für Arbeitgeber ist es, darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Dienstreise gilt und dass das Aufenthaltsland in der Versicherung inbegriffen ist. 

Da wir als Reisebüro für Geschäftsreisen keine Aussagen zu versicherungsrechtlichen Aspekten treffen können, empfehlen wir, sich im Zweifelsfall an eine Versicherungsagentur zu wenden. 

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