Flugausfälle wegen Streik sind ein häufiges Problem, das Reisende weltweit betrifft. Sie können zu erheblichen Verzögerungen und Unannehmlichkeiten führen, insbesondere wenn man sich nicht ausreichend vorbereitet hat. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen umfassende Informationen und hilfreiche Tipps geben, wie Sie sich am besten auf einen möglichen Streik vorbereiten, welche Schritte im Falle eines Flugausfalls zu unternehmen sind und welche Rechte und Ansprüche Sie als Passagier haben. Indem Sie sich gut informieren und proaktiv handeln, können Sie die Auswirkungen eines Flugausfalls wegen Streik minimieren und Ihre Reisepläne trotz unerwarteter Hindernisse erfolgreich umsetzen. Lesen Sie weiter, um alles Wissenswerte rund um das Thema Flugausfall wegen Streik zu erfahren.
Wie können Reisende herausfinden, ob sie von einem Flugausfall wegen eines Streiks betroffen sind?
Der erste Schritt zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten ist sicherzustellen, dass alle Kontaktdaten in der Flugbuchung korrekt und vollständig sind. Denn Reisende, deren Kontaktdaten – im Idealfall E-Mail-Adresse und Handynummer inklusive Ländervorwahl – nicht in der Flugbuchung hinterlegt sind, können von der Airline bei einem Flugausfall wegen Streik nicht direkt informiert werden. Viele Fluggesellschaften fordern diese Informationen mittlerweile verpflichtend ein. Wenn Sie keine Benachrichtigungen erhalten möchten und die Weitergabe der Kontaktdaten an die Airline verweigern, wird die Fluggesellschaft im Falle eines Flugausfalls wegen Streik ggfs. die Kompensationsansprüche mit Verweis auf die Verweigerung der Weitergabe von Kontaktdaten ablehnen. Sprich, Sie verlieren als Reisender unter Umständen jegliche Regressansprüche.
Da dies auch der Fall ist, wenn Uniglobe als Ihr Reisebüro für Geschäftsreisen als Kontakt hinterlegt ist, bitten wir Sie, Ihre Reisendenprofile in unserer Zusammenarbeit stets aktuell zu halten. Dies können Sie jederzeit über Ihren Zugang zum Onlineprofilverwaltungstool erledigen.
Wenn Uniglobe Ihre Kontaktdaten vorliegen und so direkt beim Geschäftsreise Flug buchen hinterlegt werden können, wird die Airline Sie im Falle eines Flugausfalls wegen Streik direkt kontaktieren. Dies geschieht oft noch, bevor wir als Reisebüro eine Information zu Ihrer Buchung erhalten.
Sobald Uniglobe Kenntnis von einem Streik erlangt, erstellen wir eine Abreiseliste und kontrollieren, ob Sie von einem Flugausfall wegen des Streiks betroffen sind. Sollte dies der Fall sein, kontaktieren wir Sie umgehend proaktiv und bieten Ihnen alternative Lösungen an.
Welche Schritte sollten Reisende unternehmen, wenn sie von einem Flugausfall wegen eines Streiks betroffen sind?
Nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf, wenn Ihre Reise von einem Flugausfall wegen Streik betroffen ist. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach alternativen Flügen und Reiserouten.
Achtung:
Sollte das Gepäck bereits eingecheckt sein, ist es notwendig, sich direkt an die Airline am Flughafen zu wenden, um das Gepäck zurückzuerhalten. Denn in diesem Fall sind uns als Reisebüro die Hände gebunden und Ihnen kann am Flughafen am besten geholfen werden.
Sollten wir aufgrund eines Flugausfalls bei Streik außerhalb unserer Bürozeiten nicht erreichbar sein, können Sie sich an unseren 24-Stunden-Service wenden. Dieser kümmert sich nicht nur um kurzfristige Umbuchungen oder Stornierungen, sondern ist ebenfalls behilflich, wenn ein Streik und damit verbundene Flugstreichungen erst kurzfristig bekannt werden und Uniglobe somit nicht mehr während der Bürozeiten erreichbar ist bzw. reagieren kann.
Welche Alternativen gibt es, wenn ich von einem Flugausfall wegen Streik betroffen bin?
1. Umbuchung auf einen späteren Flug der gleichen Airline: Das ist bei einem Flugausfall wegen Streik die bevorzugte Variante der Fluggesellschaft, da das Ticket so nach wie vor bei der Airline bleibt. Sie findet Anwendung, wenn nicht die Airline, sondern beispielsweise der Flughafen bestreikt wird.
2. Umbuchung auf einen Flug von Partner-Airlines: Falls kein Flug der eigenen Fluggesellschaft verfügbar ist, wird bevorzugt auf Partner-Airlines umgebucht. Sprich, im Falle eines Lufthansa Fluges z.B. auf die Partner Austrian Airlines, Swiss, etc.
3. Umbuchung auf eine Alternative innerhalb der Allianz: Wenn auch dies beim Flugausfall wegen Streik nicht möglich ist, wird eine Umbuchung innerhalb derselben Luftfahrtallianz angestrebt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine Plätze verfügbar sind oder aber nicht der Flughafen, sondern die Beschäftigten der Airline selbst streiken. Dies würde für das Lufthansa Ticket eine Umbuchung auf Fluggesellschaften der Star Alliance, also beispielsweise United Airlines, Turkish Airlines, etc. bedeuten.
4. Umbuchung auf einen Flug außerhalb der eigenen Allianz: Wenn auch innerhalb der eigenen Flug-Allianz keine Möglichkeit zur Umbuchung gegeben ist, können bei einem Flugausfall wegen Streik auch Tickets mit Fluggesellschaften außerhalb der Allianz angeboten werden. Im Beispiel des Lufthansa Fluges also möglicherweise KLM oder Qatar Airways, usw.
5. Ausstellung einer Alternative mit Low-Cost-Airlines: In letzter Instanz können bei einem Flugausfall wegen Streik auch Tickets mit sogenannten Low-Cost-Carriern wie beispielsweise Ryanair oder easyJet ausgestellt werden. Dies ist allerdings nur am Airport selbst durch das Flughafenpersonal möglich.
Darüber hinaus werden bei Flugausfällen wegen Streik für Kurzstrecken auch von einigen Fluggesellschaften Bahn- oder Mietwagen-Voucher als Alternative angeboten.
Haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugausfällen wegen Streik?
Ja, Reisende haben grundsätzlich Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn sie von einem Flugausfall wegen Streik betroffen sind. Sollte zusätzlich ein Entschädigungsanspruch bestehen, kann dieser je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke, Verzögerung sowie dem Start- und Zielflughafen variieren. Für Ihre Rechte bei einem Streik mit Flugausfall stehen wir Ihnen mit unserem Partner gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von etwaigen Entschädigungsansprüchen.
Welche Verpflichtungen hat die Fluggesellschaft im Falle eines Streiks?
Im Falle eines Flugausfalls wegen Streik sind Airlines verpflichtet, die Weiterbeförderung der Fluggäste sicherzustellen. Dafür stehen oben genannte Szenarien der Umbuchung zur Verfügung. Sollte eine Übernachtung notwendig sein, weil die Weiterbeförderung am selben Tag nicht mehr möglich ist, muss die Airline unter Umständen eine Unterkunft bereitstellen. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass sich das Zuhause des Passagiers in unmittelbarer Nähe befindet. Darüber hinaus ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke bereitzustellen.
Sollte Ihre Reise von einem Flugausfall wegen Streik betroffen sein, ist es immer ratsam, zuerst bei der Airline nach einer Hotelübernachtung zu fragen, bevor Sie sich selbst um ein Hotel kümmern. Die Mitarbeiter am Flughafen sind informiert und können Ihnen einen entsprechenden Hotel-Voucher geben und die Kosten übernehmen. Wenn Sie diesen Schritt bei einem Flugausfall wegen Streik auslassen und sich selbst eine Übernachtung buchen, kann es Probleme mit der Kostenübernahme im Nachhinein durch die Fluggesellschaft geben.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Entschädigung bei Flugausfällen wegen Streik?
Die Höhe der Rückerstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere die Fluggesellschaft, die Flugstrecke, die Dauer der Verspätung und der Ausgangs- sowie Zielflughafen. Darüber hinaus sind die EU-basierten Airlines strengeren Regelungen unterworfen. Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie im Rahmen eines Flugausfalls wegen Streik alle notwendigen Informationen und Belege aufbewahren, denn diese sind für die Erstattung essenziell. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Partner bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche.
Wie kann ich mich im Voraus auf einen Flugausfall wegen einem Streik vorbereiten?
Eine der besten Vorbereitungen auf mögliche Streiks ist es, die Medien regelmäßig zu verfolgen und, sofern von der Airline angeboten, den Flugstatus im Internet zu überprüfen.
Gibt es Möglichkeiten, mich finanziell abzusichern, wenn ich von einem Flugausfall wegen Streik betroffen bin?
Um sich finanziell abzusichern, können beispielsweise Hotels im Flextarif gebucht werden. Das ermöglicht eine Stornierung, wenn der Flug ausfällt. Auch bei der Bahn können flexible Tickets erworben werden, um bei Bedarf direkt eine alternative Reisemöglichkeit zu haben.
Unter welchen Umständen haben Passagiere keinen Anspruch auf Rückerstattung bei einem Flugausfall wegen Streik?
Wie bereits beschrieben, haben Passagiere unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn keine Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt sind und sie deshalb nicht rechtzeitig informiert werden konnten. Auch wenn die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung für den Flugausfall wegen Streik anbietet, die zu einer ähnlichen Ankunftszeit führt, kann die Entschädigung reduziert werden oder sogar entfallen. Darüber hinaus besteht oft kein Anspruch, wenn Passagiere Hotel-, Zug- oder Mietwagenbuchungen ohne die Genehmigung der Airline vornehmen. Daher ist es wichtig, sich bei einem Flugausfall wegen Streik bei der Airline oder dem Reisebüro über das weitere Vorgehen zu erkundigen.
Fazit
Ein Flugausfall wegen Streik kann Reisende vor zahlreiche Herausforderungen stellen. Doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sich die negativen Auswirkungen minimieren. Im Falle eines Streiks sollten Reisende umgehend Kontakt mit ihrem Reisebüro oder der Fluggesellschaft aufnehmen, um alternative Reisemöglichkeiten zu finden und etwaige Ansprüche auf Rückerstattung oder Entschädigung geltend zu machen.
Flexible Buchungsoptionen und eine proaktive Herangehensweise helfen, die Unannehmlichkeiten eines Flugausfalls wegen Streik zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Reise so reibungslos wie möglich verläuft. Auch die Zusammenarbeit mit Ihrem Reisebüro, das für Sie die Alternativen prüft und umsetzt, kann Zeit und Nerven sparen. Mit diesen Vorkehrungen sind Sie gut gerüstet, um Ihre Reisepläne trotz unerwarteter Unterbrechungen erfolgreich umzusetzen.
© Uniglobe Focus Travel, © Titelbild: iStock.com/David-Prado, im Text:iStock.com/kupicoo, iStock.com/Antonio_Diaz