Dienstreise Kaskoversicherung – was sie abdeckt und wann sie sich wirklich lohnt

Arbeitnehmer nutzen für Dienstreisen häufig ihr privates Fahrzeug. Kommt es im Rahmen eines Business Travel zu Sachschäden oder gar zum Totalschaden des Kfz, ist es gut, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreise Kaskoversicherung hat, die den Schaden vollständig übernimmt. Der Vorteil: Die private Versicherung des Beschäftigten bleibt außen vor und eine Hochstufung des Beitrags entfällt somit.

Dienstreise Kaskoversicherung Definition:
Was ist eine Dienstreise Kaskoversicherung?

Mit einer Dienstreise Kaskoversicherung können sich Arbeitgeber absichern, deren Mitarbeiter mit ihrem privaten Fahrzeug Dienst- oder Geschäftsreisen unternehmen. Das ist nötig, da Beschäftigte bei einem Unfall einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz haben. Da Sie als Arbeitgeber die Prämien für die Kaskoversicherung anstelle Ihres Mitarbeiters zahlen, sind die ersetzten Versicherungsprämien (zusätzlich zum Kilometersatz von 0,30 Euro) steuerfrei.

Die Dienstreise Kaskoversicherung bildet einen Rahmenvertrag, der Sachschäden am Auto des Arbeitnehmers abdeckt. Dieses muss zum Zeitpunkt des Schadens zu betrieblichen Zwecken genutzt worden sein. Lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden auf Dienstwegen muss der Arbeitnehmer selbst aufkommen.

Zu beachten ist, dass sich das versicherte Fahrzeug nicht im Besitz des Versicherungsnehmers, also des Arbeitgebers befinden darf. Außerdem gilt der Versicherungsschutz der Dienstreise Kaskoversicherung nicht bei Fahrten, die weder angeordnet noch genehmigt wurden, oder bei Unterbrechungen der Dienstfahrt aus privaten Gründen. Darüber hinaus gilt sie nur bei privaten Fahrzeugen, nicht bei gewerblichen Mietwägen.

Gut zu wissen: Die im Schadensfall entstehenden Kosten können nicht mit der üblichen, im Einkommensteuergesetz festgelegten Kilometergeldpauschale abgegolten werden. Die Zahlung der Kilometerpauschale umfasst lediglich die Aufwendungen für Kraftstoff, Kfz-Steuer und normale Reparaturen.

Warum ist Dienstreise Kaskoversicherung sinnvoll?

Da im Rahmen einer Dienstreise Kaskoversicherung während allen Dienstfahrten eine Fahrzeugvollversicherung für das jeweilige Fahrzeug besteht, empfiehlt es sich, diese abzuschließen. Dabei gilt der Versicherungsschutz für die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs durch folgende Vorfälle:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Naturereignisse
  • Zusammenstoß mit Wild
  • Unfälle

Versicherte Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Dienstreise Kaskoversicherung durch verschiedene Modelle der Selbstbeteiligung und Deckungserweiterung nach eigenen Anforderungen zu gestalten. Sie bietet also die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag umfassend und nach individuellen Bedürfnissen zu gestalten – und das zu einem geringen Verwaltungsaufwand und einem in der Regel übersichtlichen Tarif. Im Falle eines Unfalls oder der Entwendung des Fahrzeugs profitieren Sie von einer kompetenten Schadensregulierung.

Was gilt es bei einer Dienstreise Kaskoversicherung beachten?

Für die Berechnung der Dienstreise Kaskoversicherung Kosten werden zwei verschiedene Modelle herangezogen:

  • Beitragsberechnung nach Kilometern: Bei dieser Art der Berechnung werden alle während Dienstreisen gefahrenen Kilometer aus dem Vorjahr erfasst. Dafür ist der Stand zwischen Februar und März des Vorjahres zu melden. Anschließend wird der Jahresbeitrag für das aktuelle Versicherungsjahr berechnet.
  • Beitragsberechnung nach Personen: Bei dieser Berechnung der Beiträge für die Dienstreise Kaskoversicherung muss der Arbeitgeber dem Versicherer die Mitarbeiter namentlich melden, die versichert werden sollen. Die Meldung muss zeitnah erfolgen, da auf dieser Basis der anteilige Beitrag berechnet wird.

In der Regel sind die dienstlich genutzten Fahrzeuge der Arbeitnehmer bereits privat versichert. Wenn es nun im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit zu einem Schaden kommt, muss die Dienstreise Kaskoversicherung für die Kosten aufkommen. Der Grund hierfür ist das Haftungsprivileg des Arbeitnehmers. Zu beachten ist auch, dass nach der Deckung des Schadens durch die Dienstreise Kaskoversicherung der Fahrzeughalter aufgrund des Bereicherungsverbots nicht zusätzlich seine private Kfz-Kasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen darf.

Weitere wissenswerte Details über die Dienstreise Kaskoversicherung:

Ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und übernimmt damit die Kosten für die Dienstreise Kaskoversicherung, so sind die Beiträge steuerfrei. Daraus folgt eine Befreiung von der Sozialversicherung. Diese Regelung gilt aber nur für den Zeitraum, für den der Arbeitgeber die Dienstreise Kaskoversicherung abgeschlossen hat und wenn es sich um eine reine Dienstreise Kaskoversicherung handelt.

Fazit

Da Arbeitnehmer häufig ihr privates Kfz im Auftrag ihres Arbeitgebers für dienstlich veranlasste Fahrten nutzen, ist eine Dienstreise Kaskoversicherung von großem Vorteil. Denn kommt es während dieser Fahrten zu einem Unfall oder gar zum Diebstahl des Fahrzeugs, muss der Arbeitgeber die Schadenskosten zahlen. Eine sinnvolle Möglichkeit der Absicherung dieses Risikos ist somit eine Dienstreise Kaskoversicherung. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der auf die Mitarbeiter zugelassenen Fahrzeuge können sich Arbeitgeber als Versicherungsnehmer dann auf die Unterstützung qualifizierter Fachwerkstätten verlassen.

Sie haben Fragen rund um das Thema Business Travel Management? Als Reisebüro für Geschäftsreisen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie doch gleich Ihre kostenfreie Erstberatung mit unserer CTM-Certified Travel Manager™ Frau Katrin Altmannshofer.

Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen der allgemeinen Information über mögliche Leistungs- und Schadensfälle dienen. Die Versicherungsbedingungen und die konkreten Leistungen einer Dienstreise Kaskoversicherung können je nach Anbieter und Produkt von den hier gemachten Angaben abweichen.

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